Im Sozialrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten in ausgewählten Themenbereichen. Dazu gehören hauptsächlich die Beurteilung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen auf:
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts ist im Einzelfall nach Maßgabe der prozessualen Vorgaben für die Sozialgerichtsbarkeit zu bestimmen. Die an uns herangetragenen Mandate weisen häufiger Bezugspunkte zu folgenden Stellen auf: Deutsche Rentenversicherung / Knappschaft / Landesverwaltungsamt / Versorgungsamt / Land Sachsen-Anhalt / MDK - Medizinischer Dienst der Krankenversicherung. Zur Vertretung unserer Mandanten im Sozialrecht sind wir daher häufiger bei folgenden Gerichten