Arbeitsrecht

Wir beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.

Unsere Mandanten suchen unseren Rat überwiegend zu folgenden Themen:

  • Kündigung / Kündigungsschutz / KSchG
  • Abmahnung / Mitarbeiterverhalten
  • Lohn / Gehalt / Vergütung
  • Entgeltfortzahlung / AUB
  • Urlaub / Urlaubsabgeltung
  • Teilzeit und Befristung
  • Arbeitszeit / Überstunden
  • öffentliches Dienstrecht / TVöD
  • Arbeitsgericht / Kündigungsschutzprozess
  • Prozessvergleich / Abfindungen
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Aufhebungsverträge
  • Abwicklungsvereinbarungen
  • Eingruppierung / Tarif
  • Dienstwagen
  • Arbeitnehmerhaftung
  • Betriebsübergang § 613a BGB
  • Betriebsverfassungsrecht (BetrVG)
  • Betriebsvereinbarungen

Gericht. wo verhandeln wir für sie ?

Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts ist im Einzelfall nach Maßgabe der prozessualen Vorgaben für die Arbeitsgerichtsbarkeit zu bestimmen. Zur Vertretung unserer Mandanten im Arbeitsrecht sind wir als Fachanwälte für Arbeitsrecht, Dr. Zawade und Uta Weise-Großkopf, häufiger bei folgenden Gerichten

  • in Sachsen-Anhalt:
    • Arbeitsgericht Halle / Gerichtstag Naumburg
    • Arbeitsgericht Dessau-Roßlau
    • Arbeitsgericht Magdeburg
    • Landesarbeitsgericht Sachsen-Anhalt in Halle
  • in Sachsen:
    • Arbeitsgericht Leipzig
    • Sächsisches Landesarbeitsgericht in Chemnitz
  • in Thüringen:
    • Arbeitsgericht Gera
    • Thüringer Landesarbeitsgericht in Erfurt

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Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen
Arbeitsverhältnisse können auf verschiedene Art und Weise enden. Die Ausführungen geben einen kurzen Überblick zu den Themen: Aufhebungsvertrag - Befristung - Kündigung - Abfindung.
Beendigung von Arbeitsverhältnissen.pdf
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Rechtsprechung und gesetzgebung

  • Urlaubsrecht (BUrlG) - Aufgrund der stetigen Weiterentwicklung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) und des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Urlaubsrecht empfiehlt sich im Rahmen der Arbeitsvertragsgestaltung die systematische Differenzierung zwischen dem gesetzlichen Mindest-Urlaub und dem ggf. vertraglichen Zusatz-Urlaub.
  • Kündigungsrecht (BGB, KSchG) - Die Weiterleitung betrieblicher Informationen (z.B. Kalkulationsgrundlagen, technische Daten, Wartungsverträge) aus dem Geschäftsbereich des Arbeitgebers auf einen privaten E-Mail-Account kann bei einer damit einhergehenden unmittelbaren Gefährdung der Geschäftsinteressen des Arbeitgebers die fristlose Kündigung des betreffenden Arbeitnehmers rechtfertigen, siehe: LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.05.2017 - 7 Sa 38/17.