Wir beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.
Unsere Mandanten suchen unseren Rat überwiegend zu folgenden Themen:
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts ist im Einzelfall nach Maßgabe der prozessualen Vorgaben für die Arbeitsgerichtsbarkeit zu bestimmen. Zur Vertretung unserer Mandanten im Arbeitsrecht sind wir häufiger bei folgenden Gerichten