Wir beraten Sie zu allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir vertreten Sie vor den Arbeitsgerichten in allen Instanzen.
Unsere Mandanten suchen unseren Rat überwiegend zu folgenden Themen:
Die örtliche und sachliche Zuständigkeit des jeweiligen Gerichts ist im Einzelfall nach Maßgabe der prozessualen Vorgaben für die Arbeitsgerichtsbarkeit zu bestimmen. Die an uns herangetragenen Mandate weisen häufiger arbeitsrechtliche Bezugspunkte zu den Regionen Burgenlandkreis / Weißenfels / Zeitz / Naumburg / Saalekreis / Merseburg / Halle / Magdeburg / Anhalt - Bitterfeld / Altenburger Land / Landkreis Gera / Landkreis Leipzig auf. Zur Vertretung unserer Mandanten im Arbeitsrecht sind wir daher häufiger bei folgenden Gerichten