fachübergreifendes Personalrecht

Die Lösung arbeitsrechtlicher Fragen und Konflikte berührt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer oft fachübergreifend weitere Rechtsgebiete. Wir begleiten Sie daher auch individuell unter Berücksichtigung von Vorgaben aus dem Sozialversicherungsrecht, dem GmbH-Gesellschaftsrecht, dem Vereinsrecht, der DSGVO und dem öffentlichen Tarifrecht. Dies kann z.B. folgende Aspekte betreffen:

  • SGB III und Kurzarbeitergeld
  • SGB IV und Statusfeststellung
  • SGB V und Krankengeld vs. Entgeltfortzahlung
  • SGB VII und Beschränkung der Unternehmerhaftung
  • SGB IX und GdB sowie BEM im Kontext von Kündigungen
  • SGB X und gesetzlicher Forderungsübergang
  • GmbHG und Abberufung von GmbH-Fremdgeschäftsführer/innen
  • GmbHG und Kündigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
  • GmbH-Fremdgeschäftsführer/in und Einbeziehung in den Rechtsweg laut ArbGG
  • DSGVO und Beschäftigtendatenschutz
  • TVöD / TVL und Eingruppierungen
  • TVG und allgemeinverbindliche Tarife
  • BBiG und Mindestausbildungsvergütungen
  • Pflegemindestarbeitsbedingungenverordnung

 

Einzelne Fälle lassen sich für die Beteiligten oft nur dann einer ausgewogenen, fairen und zufriedenstellenden Lösung zuführen, wenn auch fachübergreifende personalrechtliche Belange ihre Berücksichtigung finden.

 

Publikationen

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Urteil des 1. Senats des Bundessozialgerichts (BSG) vom 17.11.2015 - B 1 KR 20/15 R -
Gegenstand dieser Entscheidung sind die Regelungen des Versorgungs- und Entlassmanagements und die Frage der Erforderlichkeit stationärer Behandlung. In einer Anmerkung zum Urteil werden unter anderem Leistungsinhalt, haftungsrechtliche Aspekte und Fragen der Kostenerstattung diskutiert.
Der Beitrag ist in der Zeitschrift "Die Sozialgerichtsbarkeit (SGb)" 04.2017, Seite 212 ff. erschienen.
SGb 2017-04 - Leseprobe - 212-216.pdf
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