Die Lösung arbeitsrechtlicher Fragen und Konflikte berührt sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer oft fachübergreifend weitere Rechtsgebiete. Wir
begleiten Sie daher auch individuell unter Berücksichtigung von Vorgaben aus dem Sozialversicherungsrecht, dem GmbH-Gesellschaftsrecht, dem Vereinsrecht, der DSGVO und dem öffentlichen
Tarifrecht. Dies kann z.B. folgende Aspekte betreffen:
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SGB III und Kurzarbeitergeld
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SGB IV und Statusfeststellung
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SGB V und Krankengeld vs. Entgeltfortzahlung
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SGB VII und Beschränkung der Unternehmerhaftung
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SGB IX und GdB sowie BEM im Kontext von Kündigungen
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SGB X und gesetzlicher Forderungsübergang
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GmbHG und Abberufung von GmbH-Fremdgeschäftsführer/innen
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GmbHG und Kündigung von Geschäftsführeranstellungsverträgen
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GmbH-Fremdgeschäftsführer/in und Einbeziehung in den Rechtsweg laut ArbGG
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DSGVO und Beschäftigtendatenschutz
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TVöD / TVL und Eingruppierungen
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TVG und allgemeinverbindliche Tarife
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BBiG und Mindestausbildungsvergütungen
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Pflegemindestarbeitsbedingungenverordnung
Einzelne Fälle lassen sich für die Beteiligten oft nur dann einer ausgewogenen, fairen und zufriedenstellenden Lösung zuführen, wenn auch fachübergreifende
personalrechtliche Belange ihre Berücksichtigung finden.