Unsere Tätigkeit im Schadenersatzrecht umfasst ausgewählte Haftungsfragen, die sich z.B. auf die Regulierung von Verkehrunfällen sowie Personen- und Vermögensschäden erstrecken können oder die als arbeitsrechtliche Querschnittsthemen finanzielle Entschädigungen vorsehen. Derartige Fallkonstellationen können z.B. sein:
Vorstehende Publikation wird unter anderem vom Bundessozialgericht (BSG) im Urteil vom 08.10.2019 - B 1 A 3/19 R - zitiert.